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MgVG – Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Ausfertigung: 2006-12-21BGBl I 2006, 3332Original ansehen

MgVG – Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.12.2006. Der Text hat 39 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 11 — Einberufung des Wahlgremiums

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wer eine Versammlung einberuft, in der Arbeitnehmer-Vertreter gewählt werden. Die Versammlung soll entscheiden, wie Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Fusion mitbestimmen können. Der Vorsitzende der Arbeitnehmervertretung muss Ort, Zeit und Teilnehmerzahl festlegen und alle einladen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Vorsitzende von Arbeitnehmervertretungen in Unternehmen, die mit einem ausländischen Unternehmen fusionieren wollen.

Ein Beispiel

Ein deutsches Unternehmen verschmilzt mit einem französischen Unternehmen. Der Betriebsratsvorsitzende in Deutschland lädt Vertreter aus allen deutschen Standorten zu einer Versammlung ein, um über die Mitbestimmung nach der Fusion zu entscheiden.

Begriffe

Wahlgremium:
Eine Gruppe von Arbeitnehmer-Vertretern, die gemeinsam über etwas abstimmt oder Personen wählt.
Arbeitnehmervertretung:
Eine Gruppe wie Betriebsrat oder Konzernbetriebsrat, die die Interessen der Arbeitnehmer vertritt.
grenzüberschreitende Verschmelzung:
Wenn Unternehmen aus verschiedenen Ländern zu einem einzigen Unternehmen zusammengelegt werden.

§ 35 — Bußgeldvorschriften

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Wer bestimmte Informationen bei einer grenzüberschreitenden Firmen-Zusammenschließung nicht, falsch, unvollständig oder zu spät weitergibt, begeht einen Regelverstoß. Dafür kann eine Geldstrafe bis zu 20.000 Euro verhängt werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die in Unternehmen für die Weitergabe von Informationen bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung verantwortlich sind.

Ein Beispiel

Ein Manager gibt wichtige Unterlagen über die geplante Fusion mit einer ausländischen Firma nicht an die Arbeitnehmervertretung weiter. Dafür könnte er eine Strafe bekommen.

Begriffe

Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen eine Regel, der mit einer Geldstrafe bestraft werden kann, aber keine Straftat ist.
Grenzüberschreitende Verschmelzung:
Wenn zwei oder mehr Unternehmen aus verschiedenen Ländern zu einem einzigen Unternehmen zusammengelegt werden.
Geldbuße:
Eine Strafe in Form von Geld, die man zahlen muss, wenn man gegen bestimmte Regeln verstößt.
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