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DESokaSiG 2In Kraft

SokaSiG 2 – Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren

Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren

Ausfertigung: 2017-09-01BGBl I 2017, 3356Original ansehen

SokaSiG 2 – Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.09.2017. Der Text hat 140 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 14 — Berufsbildung im Gerüstbauer-Handwerk

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, welche Regeln für die Ausbildung im Gerüstbauer-Handwerk galten. Die Regeln stammen aus einem Tarifvertrag von 1996. Sie galten nur für eine bestimmte Zeit, vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Oktober 2015.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Gerüstbauer-Handwerk, die in diesem Zeitraum tätig waren.

Ein Beispiel

Ein Gerüstbauer-Lehrling, der zwischen 2006 und 2015 seine Ausbildung begonnen hat, musste sich an die Ausbildungsregeln aus dem Tarifvertrag von 1996 halten – außer an die Paragrafen 3, 5 bis 9 und 11.

Begriffe

Rechtsnormen:
Das sind verbindliche Regeln, die für alle gelten, die davon betroffen sind.
Tarifvertrag:
Ein Vertrag zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, der Löhne, Arbeitszeiten oder Ausbildungsbedingungen festlegt.
Geltungsbereich:
Das bedeutet, für wen und in welchen Fällen die Regel gilt.
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