EMVBeitrV 2002 – Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002
Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002
EMVBeitrV 2002 – Verordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.08.2002. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Festlegung von EMV-Jahresbeiträgen für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf legt fest, wie viel Geld Hersteller oder Importeure von elektrischen Geräten für die Jahre 1999 bis 2002 als Beitrag zahlen müssen. Der Beitrag soll die Kosten für Prüfungen decken, die sicherstellen, dass Geräte keine störenden elektromagnetischen Wellen aussenden. Der Bund übernimmt 25 Prozent dieser Kosten selbst.
Wen betrifft das?
Betroffen sind Hersteller und Importeure von elektrischen Geräten, die in den Jahren 1999 bis 2002 in Deutschland verkauft wurden.
Ein Beispiel
Ein Unternehmen hat 2001 eine neue Mikrowelle auf den Markt gebracht. Es muss einen festgelegten Beitrag pro Gerät zahlen, der in einer Liste (Anlage) steht. Der Beitrag ist aber nicht höher als der, der 1999 nach einer älteren Regelung gegolten hätte.
Begriffe
- EMV-Beiträge:
- Geld, das Hersteller oder Importeure zahlen müssen, um die Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit ihrer Geräte zu finanzieren.
- Bezugseinheit:
- Eine festgelegte Menge (z. B. ein Gerät oder eine Gerätegruppe), nach der der Beitrag berechnet wird.
- Selbstbehalt:
- Ein Teil der Kosten, den der Bund selbst trägt und nicht auf die Beitragszahler umlegt.
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