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IntV – Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler

Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler

Ausfertigung: 2004-12-13BGBl I 2004, 3370Original ansehen

IntV – Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.12.2004. Der Text hat 29 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Anwendungsbereich der Verordnung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, für wen die Integrationskurse gelten. Sie gilt nicht nur für Ausländer allgemein, sondern auch für bestimmte EU-Bürger. Die Kurse sollen Menschen helfen, sich in Deutschland besser zurechtzufinden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Ausländer in Deutschland, besonders solche, die nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU hier leben.

Ein Beispiel

Ein polnischer Staatsbürger zieht nach Deutschland, um zu arbeiten. Auch er kann an einem Integrationskurs teilnehmen, weil die Regel für ihn gilt.

Begriffe

Freizügigkeitsgesetz/EU:
Ein Gesetz, das EU-Bürgern erlaubt, in anderen EU-Ländern zu leben und zu arbeiten.
Integrationskurse:
Kurse, die Ausländern helfen, die deutsche Sprache und Kultur kennenzulernen.
Rechtsstellung:
Die rechtliche Position oder der Status einer Person nach dem Gesetz.
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