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DERechVersVIn Kraft
RechVersV – Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
RechVersV – Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 08.11.1994. Der Text hat 79 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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