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DEFVG1971§5Abs4DVIn Kraft

FVG1971§5Abs4DV – Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 4 des Finanzverwaltungsgesetzes

Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 4 des Finanzverwaltungsgesetzes

Ausfertigung: 2002-08-22BGBl I 2002, 3405Original ansehen

FVG1971§5Abs4DV – Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 4 des Finanzverwaltungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.08.2002. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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