BSV 1995 – Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1995
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1995
BSV 1995 – Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.11.1994. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Beitragssätze in der Rentenversicherung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf legt fest, wie hoch die Beiträge zur Rentenversicherung im Jahr 1995 sind. Es gibt unterschiedliche Sätze für verschiedene Gruppen von Versicherten.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sowie die knappschaftliche Rentenversicherung (z. B. Bergleute).
Ein Beispiel
Ein Angestellter verdient 2000 Euro brutto im Monat. Davon werden 18,6 Prozent (372 Euro) für die Rentenversicherung abgezogen.
Begriffe
- Beitragssatz:
- Der Prozentsatz vom Bruttolohn, der für die Rentenversicherung gezahlt wird.
- Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten:
- Die gesetzliche Rentenversicherung für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Knappschaftliche Rentenversicherung:
- Eine besondere Rentenversicherung für Bergleute und ähnliche Berufe.
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