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BuchPrG – Gesetz über die Preisbindung für Bücher

Gesetz über die Preisbindung für Bücher

Ausfertigung: 2002-09-02BGBl I 2002, 3448Original ansehen

BuchPrG – Gesetz über die Preisbindung für Bücher ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.09.2002. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2 — Anwendungsbereich

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, welche Produkte unter das Gesetz zur Preisbindung für Bücher fallen. Es geht nicht nur um normale Bücher, sondern auch um andere ähnliche Dinge. Das Gesetz gilt nur, wenn die Produkte hauptsächlich in Deutschland verkauft werden sollen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Verlage, Buchhändler und alle, die Bücher oder ähnliche Produkte verkaufen oder kaufen.

Ein Beispiel

Ein Online-Shop verkauft ein elektronisches Buch (E-Book), das man dauerhaft nutzen kann. Dieses E-Book fällt unter das Gesetz, weil es ein Buch ersetzt.

Begriffe

kartographische Produkte:
Das sind Dinge wie Landkarten, Stadtpläne oder Atlanten.
substituieren:
Das bedeutet, etwas ersetzen oder an die Stelle von etwas anderem treten.
Letztabnehmer:
Das ist die Person, die ein Buch kauft, um es selbst zu nutzen, und es nicht weiterverkaufen will.
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