MBPlG – Gesetz zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen
Gesetz zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen
MBPlG – Gesetz zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.11.1994. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2b — Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, was mit einem genehmigten Plan für eine Magnetschwebebahn passiert. Der Plan gilt nur, wenn innerhalb von zehn Jahren mit dem Bau begonnen wird. Sonst verliert er seine Gültigkeit. Eine Verlängerung um bis zu fünf Jahre ist möglich.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Unternehmen oder Behörden, die eine Magnetschwebebahn bauen wollen, sowie die zuständigen Genehmigungsbehörden.
Ein Beispiel
Ein Unternehmen plant eine Magnetschwebebahn zwischen zwei Städten. Die Genehmigung wird 2025 erteilt. Beginnt der Bau nicht bis 2035, verfällt die Genehmigung – außer das Unternehmen beantragt eine Verlängerung bis spätestens 2030.
Begriffe
- Planfeststellung:
- Ein offizielles Verfahren, bei dem geprüft wird, ob ein großes Bauprojekt (z. B. eine Bahnlinie) genehmigt wird.
- Plangenehmigung:
- Eine vereinfachte Genehmigung für Bauprojekte, wenn keine großen Konflikte zu erwarten sind.
- Unanfechtbarkeit:
- Der Zeitpunkt, ab dem gegen eine Entscheidung (z. B. eine Genehmigung) nicht mehr geklagt werden kann.
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