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DEChemVOCFarbVIn Kraft

ChemVOCFarbV – Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke

Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke

Ausfertigung: 2004-12-16BGBl I 2004, 3508Original ansehen

ChemVOCFarbV – Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.12.2004. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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