Zurück zu Gesetzen
DEGewSchGIn Kraft

GewSchG – Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

Ausfertigung: 2001-12-11BGBl I 2001, 3513Original ansehen

GewSchG – Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.12.2001. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt