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GewSchG – Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen
Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen
GewSchG – Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.12.2001. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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