FSV – Verordnung über die Voraussetzungen für die Stillegung von Flächen bei Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte oder einer Produktionsaufgaberente
Verordnung über die Voraussetzungen für die Stillegung von Flächen bei Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte oder einer Produktionsaufgaberente
FSV – Verordnung über die Voraussetzungen für die Stillegung von Flächen bei Bezug einer Rente… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.11.1994. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2 — Stillegung bei Bezug einer Produktionsaufgaberente
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erklärt, wann Landwirtinnen und Landwirte Flächen stilllegen dürfen, wenn sie eine besondere Rente bekommen. Die Flächen müssen entweder nach bestimmten Regeln genutzt oder aufgeforstet werden. Die Stilllegung gilt für einen festgelegten Zeitraum.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Landwirtinnen und Landwirte, die eine Produktionsaufgaberente erhalten.
Ein Beispiel
Ein Landwirt bekommt die Produktionsaufgaberente und möchte ein Feld nicht mehr bewirtschaften. Er darf das Feld nur stilllegen, wenn er es entweder nach bestimmten Regeln nutzt oder Bäume darauf pflanzt.
Begriffe
- Leistungsempfänger:
- Eine Person, die eine bestimmte Zahlung oder Unterstützung vom Staat erhält.
- Stillegung von Flächen:
- Eine landwirtschaftliche Fläche wird nicht mehr genutzt oder bewirtschaftet.
- Aufforstung:
- Bäume auf einer Fläche pflanzen, um einen Wald zu schaffen.
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