Zurück zu Gesetzen
DEOFDKOAufgÜbertrVIn Kraft

OFDKOAufgÜbertrV – Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Koblenz

Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Koblenz

Ausfertigung: 2002-08-15BGBl I 2002, 3540Original ansehen

OFDKOAufgÜbertrV – Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Koblenz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.08.2002. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt