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DEKatHiLAbkRussFöGIn Kraft

KatHiLAbkRussFöG – Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Ausfertigung: 1994-10-19BGBl II 1994, 3542Original ansehen

KatHiLAbkRussFöG – Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.10.1994. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel sagt, wann das Gesetz gültig wird. Es gilt einen Tag nach der Veröffentlichung. Außerdem muss bekannt gegeben werden, wann das Abkommen mit Russland in Kraft tritt.

Wen betrifft das?

Diese Regel betrifft alle, die mit dem Abkommen zwischen Deutschland und Russland über Hilfe bei Katastrophen zu tun haben.

Begriffe

Verkündung:
Die offizielle Veröffentlichung eines Gesetzes, zum Beispiel im Internet oder in einer Zeitung.
Bundesgesetzblatt:
Ein amtliches Blatt, in dem Gesetze und Verträge der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden.
In Kraft treten:
Ein Gesetz oder ein Abkommen wird gültig und muss befolgt werden.
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