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DEZAGAnzVIn Kraft
ZAGAnzV – Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
ZAGAnzV – Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.10.2009. Der Text hat 27 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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