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DEZAGAnzVIn Kraft

ZAGAnzV – Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Ausfertigung: 2009-10-15BGBl I 2009, 3603Original ansehen

ZAGAnzV – Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.10.2009. Der Text hat 27 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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