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DEAgNwVIn Kraft
AgNwV – Verordnung über Art, Umfang und Form der erforderlichen Nachweise im Sinne des § 25 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Verordnung über Art, Umfang und Form der erforderlichen Nachweise im Sinne des § 25 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
AgNwV – Verordnung über Art, Umfang und Form der erforderlichen Nachweise im Sinne des § 25… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.10.2009. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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