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PatKostG – Gesetz über die Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts

Gesetz über die Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts

Ausfertigung: 2001-12-13BGBl I 2001, 3656Original ansehen

PatKostG – Gesetz über die Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.12.2001. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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