ABZusPolAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß im Raum Frankfurt/Oder und Schwetig
Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß im Raum Frankfurt/Oder und Schwetig
ABZusPolAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.11.1994. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Artikel stimmt einem Vertrag zwischen Deutschland und Polen zu. Der Vertrag wurde 1993 unterschrieben. Er regelt den Bau einer gemeinsamen Autobahn-Verbindung bei Frankfurt (Oder) und Schwetig.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Regierungen von Deutschland und Polen sowie Behörden, die für Straßenbau zuständig sind.
Begriffe
- Abkommen:
- Ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Ländern.
- Protokoll:
- Eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung, die zu einem Vertrag gehört und Details klärt.
- Autobahnzusammenschluss:
- Die Verbindung von zwei Autobahnen, hier zwischen Deutschland und Polen.
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