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ABZusPolAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß im Raum Frankfurt/Oder und Schwetig

Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß im Raum Frankfurt/Oder und Schwetig

Ausfertigung: 1994-11-04BGBl II 1994, 3662Original ansehen

ABZusPolAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.11.1994. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel stimmt einem Vertrag zwischen Deutschland und Polen zu. Der Vertrag wurde 1993 unterschrieben. Er regelt den Bau einer gemeinsamen Autobahn-Verbindung bei Frankfurt (Oder) und Schwetig.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Regierungen von Deutschland und Polen sowie Behörden, die für Straßenbau zuständig sind.

Begriffe

Abkommen:
Ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Ländern.
Protokoll:
Eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung, die zu einem Vertrag gehört und Details klärt.
Autobahnzusammenschluss:
Die Verbindung von zwei Autobahnen, hier zwischen Deutschland und Polen.
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