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DERechZahlVIn Kraft
RechZahlV – Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
RechZahlV – Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.11.2009. Der Text hat 38 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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