Zurück zu Gesetzen
DEUIG 2005In Kraft

UIG 2005 – Umweltinformationsgesetz

Umweltinformationsgesetz

Ausfertigung: 2004-12-22BGBl I 2004, 3704Original ansehen

UIG 2005 – Umweltinformationsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.12.2004. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 11 — Umweltzustandsbericht

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Die Bundesregierung muss alle vier Jahre einen Bericht über den Zustand der Umwelt in Deutschland veröffentlichen. Darin steht, wie gut oder schlecht die Umwelt ist und welche Belastungen es gibt. Das Gesetz sagt auch, welche Teile eines anderen Paragrafen (§ 10) dabei beachtet werden müssen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesregierung, die den Bericht erstellen muss. Bürgerinnen und Bürger können den Bericht lesen.

Ein Beispiel

Im Jahr 2024 erscheint wieder so ein Bericht. Darin steht zum Beispiel, wie sauber die Luft in Städten ist oder wie viele Schadstoffe in Flüssen gefunden wurden.

Begriffe

Umweltqualität:
Beschreibt, wie gut oder schlecht die Umwelt (z. B. Luft, Wasser, Boden) in einem Gebiet ist.
Umweltbelastungen:
Schädliche Einflüsse auf die Umwelt, zum Beispiel Abgase, Müll oder Chemikalien.
§ 10 Absatz 1, 3 und 6:
Bestimmte Abschnitte aus einem anderen Paragrafen im gleichen Gesetz. Dort steht, welche Informationen genau in den Bericht gehören.
Diskussion

Wird geladen…

Inhalt