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DETFGMVIn Kraft

TFGMV – Verordnung über das Meldewesen nach §§ 21 und 22 des Transfusionsgesetzes

Verordnung über das Meldewesen nach §§ 21 und 22 des Transfusionsgesetzes

Ausfertigung: 2001-12-13BGBl I 2001, 3737Original ansehen

TFGMV – Verordnung über das Meldewesen nach §§ 21 und 22 des Transfusionsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.12.2001. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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