ERVV – Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
ERVV – Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.11.2017. Der Text hat 21 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Anwendungsbereich
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt, für welche Gerichte und Behörden eine bestimmte Verordnung gilt. Sie betrifft den Versand und die Bearbeitung von elektronischen Dokumenten. Andere bundesweite Regeln zu elektronischen Dokumenten bleiben trotzdem gültig.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Gerichte (z. B. Zivil-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichte) sowie Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte in Deutschland.
Ein Beispiel
Ein Anwalt schickt eine Klage als PDF an ein Gericht. Das Gericht bearbeitet die Klage dann am Computer.
Begriffe
- elektronische Dokumente:
- Dateien wie PDFs oder E-Mails, die digital verschickt und bearbeitet werden.
- Zivilprozessordnung (u. a. Gesetze):
- Gesetze, die regeln, wie Gerichtsverfahren ablaufen. Hier geht es um den elektronischen Versand von Dokumenten in solchen Verfahren.
- unberührt bleiben:
- Andere Regeln zu diesem Thema gelten weiterhin und werden nicht durch diese Verordnung ersetzt.
Diskussion
Wird geladen…
