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LBAV – Verordnung über die Anerkennung europäischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung

Verordnung über die Anerkennung europäischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung

Ausfertigung: 2009-11-23BGBl I 2009, 3824Original ansehen

LBAV – Verordnung über die Anerkennung europäischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.11.2009. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 4 — Zuständige Stelle

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, wer über die Anerkennung von europäischen Berufs-Qualifikationen für den deutschen öffentlichen Dienst entscheidet. Es geht um die Frage, ob eine ausländische Ausbildung in Deutschland anerkannt wird. Eine andere Behörde kann diese Aufgabe übernehmen, wenn das Innenministerium zustimmt.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Menschen mit einer europäischen Berufsausbildung, die im deutschen öffentlichen Dienst arbeiten möchten.

Ein Beispiel

Eine Lehrerin aus Spanien bewirbt sich in Deutschland um eine Stelle an einer Schule. Das Bundesverwaltungsamt prüft, ob ihre Ausbildung in Spanien hier anerkannt wird.

Begriffe

Bundesverwaltungsamt:
Eine deutsche Behörde, die für bestimmte Verwaltungsaufgaben zuständig ist, zum Beispiel für die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
oberste Dienstbehörde:
Eine hohe Behörde in Deutschland, die für bestimmte Aufgaben in ihrem Bereich verantwortlich ist, zum Beispiel ein Ministerium.
Geschäftsbereich:
Alle Behörden und Einrichtungen, die zu einem Ministerium gehören und von diesem geleitet werden.
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