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DEUVBBErGIn Kraft

UVBBErG – Gesetz zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn

Gesetz zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn

Ausfertigung: 2013-10-19BGBl I 2013, 3836Original ansehen

UVBBErG – Gesetz zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.10.2013. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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