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DEBImSchV 38 2017In Kraft
BImSchV 38 2017 – Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 38 2017 – Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 08.12.2017. Der Text hat 29 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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