TreuhUntÜV – Verordnung zur Übertragung von unternehmensbezogenen Aufgaben und Unternehmensbeteiligungen der Treuhandanstalt
Verordnung zur Übertragung von unternehmensbezogenen Aufgaben und Unternehmensbeteiligungen der Treuhandanstalt
TreuhUntÜV – Verordnung zur Übertragung von unternehmensbezogenen Aufgaben… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.1994. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Haftung im Innenverhältnis
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wer im Streitfall Schulden übernimmt, die früher die Treuhandanstalt gemacht hat. Der Bund (also der deutsche Staat) muss diese Schulden bezahlen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wen betrifft das?
Betroffen sind der deutsche Staat (Bund) und Unternehmen, die früher mit der Treuhandanstalt zu tun hatten.
Ein Beispiel
Ein Unternehmen hat von der Treuhandanstalt eine Geld-Zusage bekommen, um eine Fabrik zu bauen. Später kann das Unternehmen die Schulden nicht zurückzahlen. Der Bund übernimmt dann diese Schulden, wenn das Unternehmen sie nicht aus eigenem Vermögen decken kann.
Begriffe
- Innenverhältnis:
- Das bedeutet hier: Wer innerhalb der staatlichen Stellen (z. B. Bund und Rechtsnachfolger) die Schulden tragen muss, wenn es Streit gibt.
- Verbindlichkeiten:
- Das sind Schulden oder Zahlungsverpflichtungen, die jemand erfüllen muss.
- Rechtsnachfolger:
- Eine Stelle oder Person, die die Aufgaben und Pflichten einer anderen (hier der Treuhandanstalt) übernommen hat.
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