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DEFinAusglG 2005In Kraft

FinAusglG 2005 – Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Ausfertigung: 2001-12-20BGBl I 2001, 3955, 3956Original ansehen

FinAusglG 2005 – Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.2001. Der Text hat 19 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Abschläge und Zuschläge zum Zweck des Finanzkraftausgleichs

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, wie Geld zwischen reichen und armen Bundesländern verteilt wird. Länder mit viel Geld müssen etwas abgeben. Länder mit wenig Geld bekommen etwas dazu.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle 16 Bundesländer in Deutschland.

Ein Beispiel

Bayern hat mehr Geld als im Durchschnitt. Es muss einen Teil an Bremen abgeben, das weniger Geld hat.

Begriffe

Finanzkraftmesszahl:
Eine Zahl, die zeigt, wie viel Geld ein Bundesland selbst einnimmt.
Ausgleichsmesszahl:
Eine Zahl, die zeigt, wie viel Geld ein Bundesland im Vergleich zu anderen braucht.
Ausgleichsjahr:
Das Jahr, für das die Zahlen berechnet und das Geld verteilt wird.

§ 18 — Berichts- und Auskunftspflichten

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Der Paragraf sagt, dass die Bundesregierung jedes Jahr dem Bundestag und Bundesrat berichtet. Es geht um Geld, das zwischen Bund und Ländern verteilt wird. Die Länder müssen dem Bund Auskünfte geben, wenn er sie braucht.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesregierung, den Bundestag, den Bundesrat und die Behörden der Bundesländer.

Ein Beispiel

Ein Bundesland meldet dem Bund, wie viel Steuern es eingenommen hat. Der Bund prüft dann, ob das Land Geld von anderen Ländern bekommt oder abgeben muss.

Begriffe

Finanzkraftausgleich:
Geld, das zwischen reichen und armen Bundesländern verteilt wird, damit alle ähnlich viel Geld haben.
Zuweisungen gemäß § 11:
Bestimmte Geldzahlungen, die im Paragraf 11 dieses Gesetzes geregelt sind.
oberste Rechnungsprüfungsbehörde:
Eine unabhängige Stelle im Land, die prüft, ob die Zahlen und Angaben des Landes stimmen.
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