BFinHBRuaG – Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen
BFinHBRuaG – Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.12.2001. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Der Bund gibt Geld an fünf Bundesländer für ihre Seehäfen. Dieses Geld deckt 90 Prozent der Kosten, die für bestimmte Projekte erlaubt sind. Nicht genutztes Geld aus einem Jahr kann später noch verwendet werden.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Ein Beispiel
Ein Land plant einen neuen Kai im Hafen, der 10 Millionen Euro kostet. Der Bund zahlt davon 9 Millionen Euro (90 Prozent). Wenn das Land im ersten Jahr nur 5 Millionen Euro der Bundesmittel braucht, kann es die restlichen 4 Millionen Euro später nutzen.
Begriffe
- Finanzhilfen:
- Geld, das der Bund an Länder gibt, um bestimmte Aufgaben zu unterstützen.
- förderungsfähige Ausgaben:
- Kosten, die nach dem Gesetz für die Förderung erlaubt sind.
- Bundesmittel:
- Geld, das vom Bund (dem deutschen Staat) kommt.
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