GüKKostV 1998 – Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr
Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr
GüKKostV 1998 – Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.12.1998. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wann für bestimmte Transporte keine Gebühren bezahlt werden müssen. Es geht um Hilfsgüter wie Medikamente oder medizinische Geräte, die in Notfällen gebraucht werden. Auch ausländische Unternehmen können von den Kosten befreit werden, wenn ihr Land ähnlich handelt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Unternehmen, die Hilfsgüter in Notfällen transportieren, sowie ausländische Unternehmen, die solche Transporte durchführen.
Ein Beispiel
Ein Krankenhaus bestellt dringend Medikamente aus einer anderen Stadt, weil ein Notfall vorliegt. Für die Genehmigung des Transports muss das Transportunternehmen keine Gebühren zahlen.
Begriffe
- Genehmigungen:
- Offizielle Erlaubnisse, die man braucht, um bestimmte Transporte durchzuführen.
- Gegenseitigkeit:
- Wenn ein anderes Land für deutsche Unternehmen auch keine Gebühren verlangt, dann verlangt Deutschland auch keine Gebühren für Unternehmen aus diesem Land.
- Hilfsgüter:
- Dinge wie Medikamente oder medizinische Geräte, die in Notfällen gebraucht werden, um Menschen zu helfen.
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