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TfPV – Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins

Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins

Ausfertigung: 2013-11-22BGBl I 2013, 4008Original ansehen

TfPV – Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.11.2013. Der Text hat 26 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 17 — Prüfungsbescheinigung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel sagt, was passiert, wenn jemand die theoretische Prüfung für den Triebfahrzeugführerschein besteht. Die Person bekommt dann eine Bescheinigung, die zeigt, dass sie die Prüfung bestanden hat. Diese Bescheinigung soll innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung ausgestellt werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die die theoretische Prüfung für den Triebfahrzeugführerschein ablegen.

Ein Beispiel

Ein Fahrschüler hat die Theorieprüfung für den Zugführerschein bestanden. Er erhält nach einigen Wochen eine offizielle Bescheinigung, die das bestätigt.

Begriffe

Triebfahrzeugführerschein:
Ein Führerschein, der benötigt wird, um Züge oder andere Schienenfahrzeuge zu fahren.
Prüfungsbescheinigung:
Ein Dokument, das bestätigt, dass jemand eine Prüfung bestanden hat.
Anlage 3:
Ein Teil der Verordnung, in dem steht, wie die Bescheinigung aussehen muss. Die genaue Form ist dort festgelegt.
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