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DEZDPersAVIn Kraft
ZDPersAV – Verordnung über die Führung der Personalakten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Verordnung über die Führung der Personalakten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
ZDPersAV – Verordnung über die Führung der Personalakten durch das Bundesamt für Familie und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.10.2002. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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