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DEFinaVIn Kraft

FinaV – Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz

Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz

Ausfertigung: 2013-12-06BGBl I 2013, 4209Original ansehen

FinaV – Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.12.2013. Der Text hat 37 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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