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DESeemannsÄKostV 2001In Kraft

SeemannsÄKostV 2001 – Kostenverordnung für Amtshandlungen der Seemannsämter

Kostenverordnung für Amtshandlungen der Seemannsämter

Ausfertigung: 2001-12-21BGBl I 2001, 4255Original ansehen

SeemannsÄKostV 2001 – Kostenverordnung für Amtshandlungen der Seemannsämter ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.12.2001. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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