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AdLDAV – Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Ausfertigung: 2002-12-02BGBl I 2002, 4490Original ansehen

AdLDAV – Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.12.2002. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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