Zurück zu Gesetzen
DEBinSchÜbertragungsVIn Kraft

BinSchÜbertragungsV – Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlassen von Rechtsverordnungen im Bereich der Binnenschifffahrt

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlassen von Rechtsverordnungen im Bereich der Binnenschifffahrt

Ausfertigung: 2002-12-18BGBl I 2002, 4580Original ansehen

BinSchÜbertragungsV – Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlassen von Rechtsverordnungen im… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.12.2002. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Eder- und Diemeltalsperre

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel erlaubt einer bestimmten Behörde, eigene Vorschriften für die Eder- und Diemeltalsperre zu machen. Diese Vorschriften betreffen die Schifffahrt auf diesen Gewässern. Die Behörde darf nur bestimmte Themen regeln, die in anderen Gesetzen festgelegt sind.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie alle, die die Eder- oder Diemeltalsperre mit Schiffen nutzen.

Ein Beispiel

Die Behörde kann zum Beispiel festlegen, wie schnell Schiffe auf der Eder-Talsperre fahren dürfen oder wo sie anlegen können.

Begriffe

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt:
Eine deutsche Behörde, die für Wasserstraßen und die Schifffahrt zuständig ist.
Rechtsverordnungen:
Regeln, die von einer Behörde erlassen werden und wie Gesetze gelten.
Binnenschifffahrtsaufgabengesetz:
Ein Gesetz, das Aufgaben und Befugnisse für die Schifffahrt auf Binnengewässern regelt. Hier wird darauf verwiesen, ohne den genauen Inhalt zu nennen.
Diskussion

Wird geladen…

Inhalt