BSG 2003 – Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten für das Jahr 2003
Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten für das Jahr 2003
BSG 2003 – Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.12.2002. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2 — Zahlungen für Kindererziehungszeiten
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Der Bund übernimmt für das Jahr 2003 die Kosten für Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung. Dafür zahlt er einen festen Betrag an die Rentenversicherung.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die gesetzliche Rentenversicherung und indirekt alle, die Kinder erzogen haben oder erziehen.
Ein Beispiel
Eine Mutter hat 2003 ein Kind großgezogen. Der Staat zahlt für ihre Erziehungszeit einen Anteil in die Rentenversicherung ein, ohne dass sie selbst Beiträge leisten muss.
Begriffe
- Kindererziehungszeiten:
- Zeiträume, in denen Eltern Kinder bis zu einem bestimmten Alter erziehen. Diese Zeiten zählen für die Rente mit.
- pauschale Abgeltung:
- Ein fester Betrag, der einmalig gezahlt wird, um alle Ansprüche abzudecken.
- Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten:
- Die gesetzliche Rentenversicherung, in die Arbeitnehmer und Angestellte einzahlen, um später Rente zu bekommen.
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