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DEBGL 2003In Kraft

BGL 2003 – Gesetz zur Bestimmung der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2003

Gesetz zur Bestimmung der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2003

Ausfertigung: 2002-12-23BGBl I 2002, 4637, 4641Original ansehen

BGL 2003 – Gesetz zur Bestimmung der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.12.2002. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf legt fest, wie hoch die monatlichen Beiträge für die Alterssicherung von Landwirten im Jahr 2003 sind. Es gibt unterschiedliche Beträge für das frühere Westdeutschland und das Beitrittsgebiet (ehemalige DDR).

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Landwirte, die in die Alterssicherung für Landwirte einzahlen.

Ein Beispiel

Ein Landwirt in Bayern muss 2003 jeden Monat 198 Euro in die Alterssicherung zahlen. Ein Landwirt in Sachsen zahlt dagegen 166 Euro.

Begriffe

Alterssicherung der Landwirte:
Eine spezielle Rentenversicherung für Landwirte in Deutschland.
Beitrittsgebiet:
Die fünf neuen Bundesländer (ehemalige DDR) und Ost-Berlin.
Kalenderjahr:
Der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.
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