AgrarOLkV – Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich
Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich
AgrarOLkV – Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.10.2021. Der Text hat 40 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 25 — Anforderungen an die Erzeugung
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel erlaubt es Betrieben, die Alkohol aus landwirtschaftlichen Rohstoffen herstellen, einen Teil der Rohstoffe zuzukaufen. Normalerweise dürfen sie nur selbst angebaute Rohstoffe verwenden. Hier sind es bis zu 49 Prozent der benötigten Menge pro Jahr. Bei Zusammenschlüssen von Landwirten (Erzeugerorganisationen) gilt die Regel für die Rohstoffe aller Mitglieder zusammen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Hersteller von landwirtschaftlichem Ethylalkohol und Erzeugerorganisationen, die Rohalkohol oder Ethylalkohol aus Rohstoffen wie Getreide oder Kartoffeln produzieren.
Ein Beispiel
Ein Brennerei-Betrieb stellt Alkohol aus Kartoffeln her. Statt nur eigene Kartoffeln zu verwenden, darf er fast die Hälfte der Kartoffeln für die Jahresproduktion von anderen Landwirten kaufen.
Begriffe
- Ethylalkohol:
- Ein Alkohol, der aus landwirtschaftlichen Rohstoffen wie Getreide, Kartoffeln oder Zucker hergestellt wird. Wird auch als Trinkalkohol oder Bioethanol bezeichnet.
- Rohalkohol:
- Alkohol, der noch nicht gereinigt oder weiterverarbeitet wurde. Er entsteht direkt nach der Gärung der Rohstoffe.
- Erzeugerorganisation:
- Ein Zusammenschluss von Landwirten, die gemeinsam ihre Produkte vermarkten oder verarbeiten, um bessere Bedingungen zu erreichen.
§ 27 — Überwachung der Anerkennungsvoraussetzungen
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt: Eine Behörde muss jedes Jahr einige anerkannte Agrar-Organisationen prüfen. Sie soll schauen, ob diese Organisationen die Bedingungen für ihre Anerkennung noch erfüllen. Geprüft werden mindestens drei von hundert Organisationen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Behörden, die für anerkannte Agrar-Organisationen zuständig sind, und diese Organisationen selbst.
Ein Beispiel
Eine Behörde ist für 100 anerkannte Bauernverbände verantwortlich. Sie muss mindestens drei davon im Jahr kontrollieren, ob sie noch alle Regeln einhalten.
Begriffe
- zuständige Stelle:
- Die Behörde oder das Amt, das für die Kontrolle zuständig ist.
- Anerkennungsvoraussetzungen:
- Die Bedingungen, die eine Organisation erfüllen muss, um offiziell anerkannt zu werden.
- Risikoanalyse:
- Eine Einschätzung, bei welchen Organisationen es wahrscheinlicher ist, dass sie die Regeln nicht einhalten.
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