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AromenDV – Durchführungsverordnung über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel

Durchführungsverordnung über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel

Ausfertigung: 2021-10-20BGBl I 2021, 4723Original ansehen

AromenDV – Durchführungsverordnung über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.10.2021. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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