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DEJAktAVIn Kraft

JAktAV – Verordnung über die Aufbewahrung und Speicherung von Justizakten

Verordnung über die Aufbewahrung und Speicherung von Justizakten

Ausfertigung: 2021-11-08BGBl I 2021, 4834Original ansehen

JAktAV – Verordnung über die Aufbewahrung und Speicherung von Justizakten ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 08.11.2021. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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