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DEBVwAZustG131AnOIn Kraft
BVwAZustG131AnO – Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Rechts nach G131 auf das Bundesverwaltungsamt
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Rechts nach G131 auf das Bundesverwaltungsamt
BVwAZustG131AnO – Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Rechts nach G131… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.02.1960. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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