Zurück zu Gesetzen
DEOrdenErsUrkAnOIn Kraft
OrdenErsUrkAnO – Anordnung über die Ausstellung von Ersatzurkunden nach § 9 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen für Berechtigte im Ausland
Anordnung über die Ausstellung von Ersatzurkunden nach § 9 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen für Berechtigte im Ausland
OrdenErsUrkAnO – Anordnung über die Ausstellung von Ersatzurkunden nach § 9 des Gesetzes über Titel,… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.02.1960. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
