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DELuftBODV 4In Kraft

LuftBODV 4 – Vierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen)

Vierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen)

Ausfertigung: 1997-04-15BAnz 1997, Nr 77, 5333Original ansehen

LuftBODV 4 – Vierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.04.1997. Der Text hat 22 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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