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WoEigVfg – Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher

Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher

Ausfertigung: 1951-08-01BAnz 1951, Nr 152Original ansehen

WoEigVfg – Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.08.1951. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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