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DEAuslWBGDV 6In Kraft

AuslWBGDV 6 – Sechste Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Belgien)

Sechste Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Belgien)

Ausfertigung: 1953-10-01BAnz 1953, Nr 193Original ansehen

AuslWBGDV 6 – Sechste Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.10.1953. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 6 — Zustellungen

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel erklärt, wie amtliche Briefe an Personen in Belgien geschickt werden dürfen. Es geht um bestimmte Schuld-Papiere aus Deutschland. Die Briefe müssen per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen oder Firmen in Belgien, die mit deutschen Auslands-Schuldpapieren zu tun haben.

Ein Beispiel

Eine Behörde in Deutschland schickt einem Belgier einen Brief über alte deutsche Schulden. Der Brief wird als Einschreiben mit Rückschein zugestellt, damit die Behörde weiß, dass er angekommen ist.

Begriffe

Zustellungen:
Amtliche Briefe, die offiziell überbracht werden müssen, z. B. von Behörden oder Gerichten.
Eingeschriebener Brief mit Rückschein:
Ein Brief, bei dem der Absender einen Beleg bekommt, dass der Empfänger ihn erhalten hat.
Auslandsbonds:
Schuld-Papiere, die ein Land im Ausland ausgegeben hat, um Geld zu leihen.
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