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DEZHG§8DVIn Kraft

ZHG§8DV – Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

Ausfertigung: 1952-12-17BAnz 1952, Nr 246Original ansehen

ZHG§8DV – Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.12.1952. Der Text hat 14 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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