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SchAusnahmV – Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19

Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19

Ausfertigung: 2021-05-08BAnz AT 08.05.2021 V1Original ansehen

SchAusnahmV – Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 08.05.2021. Der Text hat 9 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 5 — Ausnahmen von der Beschränkung des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt: Wenn ein Bundesland wegen Corona Regeln macht, dass Menschen nicht draußen sein dürfen, gilt das nicht für geimpfte oder genesene Personen. Sie dürfen sich trotzdem draußen aufhalten.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle Menschen in Deutschland, besonders diejenigen, die in einem Bundesland leben, das solche Ausgangsbeschränkungen erlassen hat.

Ein Beispiel

In einem Bundesland darf man nach 22 Uhr nicht mehr draußen sein. Eine geimpfte Person darf trotzdem noch spazieren gehen.

Begriffe

Landesrecht:
Gesetze oder Regeln, die ein einzelnes Bundesland (z. B. Bayern oder NRW) selbst beschließt.
befriedetes Besitztum:
Ein Bereich, der zu einer Wohnung oder einem Haus gehört und klar abgegrenzt ist, z. B. ein Garten oder ein Hof.
genesene Personen:
Menschen, die eine Corona-Infektion hatten und wieder gesund sind.
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