KHKapSurV – Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance
Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance
KHKapSurV – Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.09.2022. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Angabe für die Ermittlung nicht intensivmedizinischer somatischer Behandlungskapazitäten
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, welche Zahlen Krankenhäuser täglich melden müssen. Es geht um Betten, die für Erwachsene und Kinder belegt sind, aber nicht für Intensivmedizin. Die Zahlen helfen, die Kapazitäten in Krankenhäusern zu überwachen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Krankenhäuser, die vollstationäre nicht intensivmedizinische Behandlung anbieten.
Ein Beispiel
Ein Krankenhaus hat 200 Betten für Erwachsene und 50 für Kinder belegt. Diese Zahlen muss es bis 11 Uhr am nächsten Tag melden.
Begriffe
- nicht intensivmedizinische somatische Behandlungskapazitäten:
- Betten für Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden, aber keine Intensivpflege brauchen.
- vollstationäre Versorgung:
- Behandlung im Krankenhaus, bei der Patienten über Nacht bleiben.
- Infektionsschutzgesetz:
- Ein Gesetz, das Regeln zum Schutz vor ansteckenden Krankheiten enthält. Dieser Paragraf verweist darauf, ohne es genau zu erklären.
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