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DEStromVKG§87Satz2BekIn Kraft
StromVKG§87Satz2Bek – Bekanntmachung nach § 87 Satz 2 des Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetzes
Bekanntmachung nach § 87 Satz 2 des Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetzes
StromVKG§87Satz2Bek – Bekanntmachung nach § 87 Satz 2 des Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.09.2026. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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