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DEDRG-EKV 2023In Kraft

DRG-EKV 2023 – Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2023

Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2023

Ausfertigung: 2022-11-23BAnz AT 24.11.2022 V1Original ansehen

DRG-EKV 2023 – Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2023 ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.11.2022. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 1 — Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2023

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Diese Regel legt fest, welche Preislisten Krankenhäuser im Jahr 2023 verwenden müssen. Es geht um drei Arten von Vergütungen: Pauschalen für Behandlungen, zusätzliche Entgelte und Pflegekosten. Die genauen Beträge stehen in Anlagen zur Verordnung.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Krankenhäuser, die nach dem DRG-System abrechnen, sowie die Krankenkassen, die die Kosten übernehmen.

Ein Beispiel

Ein Krankenhaus behandelt einen Patienten mit gebrochenem Bein. Die Rechnung an die Krankenkasse richtet sich nach den festgelegten Pauschalen in den Katalogen für 2023.

Begriffe

Fallpauschalen-Katalog:
Eine Liste mit festen Beträgen, die Krankenhäuser für bestimmte Behandlungen erhalten, unabhängig davon, wie lange der Patient bleibt.
Zusatzentgelte:
Extra-Gebühren für besondere Leistungen, die nicht in der Fallpauschale enthalten sind, z. B. teure Medikamente oder Spezialbehandlungen.
Pflegeerlöskatalog:
Eine Liste mit Beträgen, die Krankenhäuser für die Pflege von Patienten abrechnen dürfen.
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